Baumpflege Härtel
EUROPEAN TREE TECHNICIAN

Leistungen

Baumspezifische Dienstleistungen:

 

  • Baumkontrolle/Regelkontrolle:
    Die Notwendigkeit der Baumkontrolle ergibt sich aus der gesetzlich vorgegebenen Verkehrssicherungspflicht und erfolgt ohne technische Hilfsmittel rein visuell vom Boden aus. Dabei wird auf die baumspezifische Körpersprache und die äußeren Symptome eingegangen. Der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht folgend, hat jeder, der einen Verkehr eröffnet oder den öffentlichen Verkehr auf dem seiner Verfügung unterstehenden Grundstück duldet, die allgemeine Rechtspflicht, die notwendigen Vorkehrungen zum Schutze Dritter zu schaffen - das heißt, für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen. Dies schließt den verkehrssicheren Zustand der Bäume mit ein. Der Baumeigentümer bzw. der auf andere Weise für den Baum Verantwortliche ist demnach grundsätzlich verpflichtet, Schäden durch Bäume an Personen und Sachen zu verhindern. (aus FLL Baumkontrollrichtlinien 2010).
    Die Baum- o. Regelkontrolle sollte aller 1-3 Jahre stattfinden. Das baumspezifische Intervall wird je nach Entwicklungsphase, Zustand des Baumes und die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs festgelegt. Nach extremen Witterungseinflüssen (Orkane, Eisregen etc.), bei Schadensfällen (KFZ Unfälle, Schneebruch, Blitzschlag), nach erheblichen Veränderungen im Baumumfeld (Baumaßnahmen, Aufgrabungen im Wurzelbereich) sowie erheblichen Eingriffen in den Baum muss ebenfalls eine Baumkontrolle / Zusatzkontrolle erfolgen.
  • Baumpflege:
    Die Baumpflege umfasst alle regelmäßigen Maßnahmen am Baum zur Erhaltung und Verbesserung der Vitalität und Verkehrssicherheit des Baumes. Jungbaumpflege / Erziehungs- u. Aufbauschnitt: Die Jungbaumpflege hat die spätere Funktionserfüllung des Baumes zum Ziel (z.B. Straßenbaum, tiefbeasteter Einzelbaum, Kopfbaum o. ä.).
    Kronenpflege: Regelmäßige, insbesondere im Fein- und Schwachastbereich durchgeführte, Kronenpflege beugt Fehlentwicklungen vor und fördert die Entwicklung vitaler und verkehrssicherer Bäume.
    Lichtraumprofilschnitt: Der Kronenansatz ist in Abhängigkeit von Baumart, Wuchsform, angrenzender Nutzung und Topographie so zu wählen, dass der vorgesehene Lichte Raum von Fahrbahn bzw. Geh- und Radweg hergestellt wird. Dies ist aber keinesfalls durch pauschales „Aufasten“ zu erreichen!

    Totholzentfernung:
    Dies umfasst das Entfernen von toten Ästen ab 3 cm Durchmesser an ihrer Basis aus Gründen der Verkehrssicherheit. In Einzelfällen kann starkes, festes Totholz aus Artenschutzgründen im Baum belassen werden.
    Entfernung von Stamm- u. Stockaustrieben: Die Entfernung erfolgt a
    us Verkehrssicherheitsgründen, wegen der Baumkontrolle o. aus ästhetischen Gründen.
    Kopfbaumschnitt ( z.B. an alten Kopfweiden): Bei Bäumen die von Anfang aus gestalterischen, nutzungsbedingten oder historischen Gründen als Kopfbaum geschnitten wurden (z.B. Weide, Linde, Robinie, Platane).
    Entfernung von Baumfremden Bewuchs (Misteln, Efeu, Waldrebe): Bewuchs am Baum kann die Entwicklung des Baumes, seinen Erhalt oder seine Kontrolle auf  Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
  • Baumsanierung:

    Maßnahmen am Baum und Standort zur Wiederherstellung der kurz- bis langfristigen Gesundheit und Verkehrssicherheit des Baumes:
    Kroneneinkürzung, Kronenteileinkürzung (z.B. Stromkabel, Straßenlaternen, Dächer, Fassaden, Dachrinnen), Kronensicherungs- und Kronenregenerationsschnitt sowie die Nachbehandlung stark eingekürzter Bäume. Außerdem werden als Leistungen der Baumsanierung Sondermaßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht angeboten (bspw. bei Pilzbefall, Stamm-, Zwiesel- und Kronenschäden, Höhlungen und Blitz- bzw. Sturmschäden). Natürlich können auch persönliche und ästhetische Gründe für eine Baumsanierung sprechen.
    Einbau von Kronensicherungssystemen mit dem Erzeugnis "BOA": Dies erfolgt als Bruchsicherung statisch oder dynamisch umd das eventuelle Ausbrechen von Ästen und Kronenteilen zu verhindern. Zudem kann das System auch als Haltesicherung angebracht werden um das Herunterfallen von Ästen oder Kronenteilen zu verhindern.
    Baum-/Aststützen/Stahlgewindestangen: Das An- und Einbringen der genannten Stützen sind absolute Sondermaßnahmen. Daher müssen diese individuell an den jeweiligen Baum angepasst werden. Dabei wird insbesondere auf dessen Zukunftsperspektive sowie das Kosten-/Nutzenverhältnis eingegangen.
    Entsiegelung/Beräumung von Belag und/oder Ablagerungen im Wurzelbereich
    Baumschutz auf Baustellen nach RAS LP 4/ DIN 18920:
    bspw. Schutzzäune, Astsicherungen, Stammschutz, Schutzüberfüllungen usw.

  • Baumfällung:
    Die Fällung eines Baumes ist an nahezu jedem Ort mit einem optimal an den Standort angepassten Fällkonzept (bspw. Freifällung, Fällung mit Seilklettertechnik, Hubarbeitsbühne oder Kran) abhängig von Arbeitssicherheit, Erreichbarkeit, Baumumfeld und der Gefährdung von Unbeteiligten und Sachwerten möglich. Dabei ist der Schutzstatus des Baumes UNBEDINGT einzuhalten (Baumdenkmal, Baumschutzsatzung, Flächennaturdenkmal, Habitat, Naturschutzgebiet, Nationalpart u. Ä.)!

Alle Maßnahmen werden nach den aktuellen Gesetzen und Bestimmungen ausgeführt. Dies sind vor Allem: ZTV Baumpflege 2017, Baumkontrollrichtlinie 2010, Baumuntersuchungsrichtlinie aktuelle Ausgabe, RAS LP 4/ DIN 18920. Es kann auch eine Beratung bei Bauvorhaben im Vorfeld erfolgen, um ggf. Schäden zu vermeiden. Auch eine Naturschutzfachliche Kontrolle von Bäumen (z.B. auf Fledermäuse oder andere geschützte Arten) kann nachgefragt werden .


Allgemeine Dienstleistungen und Honorardienstleistungen

Dachrinnenreinigung: Zusätzlich zu den o.g. baumspezifischen Leistungen bieten wir die Reinigung Ihrer Dachrinne(-n) an.